Lohnabrechnungen

Home > Lohnabrechnungen

Lohnabrechnungen

Die Lohnabrechnung, als Fachbegriff der Sozialversicherung auch Entgeltabrechnung genannt, oder bekannt als Gehaltsabrechnung, Monatsabrechnung, im Volksmund auch Zahltag genannt, führen wir für Sie gerne durch.

Nach § 108 der Gewerbeordnung (GewO) ist in Deutschland jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitslohns vorzunehmen, Diese hat in nachvollziehbarer, verständlicher Textform oder in elektronischer Form mit Textausdruck zu erfolgen.

Diese oftmals umfangreiche Arbeit, wenn Sie zeitlich eingeschränkt sind, sehr viele Mitarbeiter haben, die rechnerische Tätigkeit lieber dem Fachmann überlassen, übernehmen wir für Sie.